Versicherung für Expats

Ein ruhiger Start ins Schweizer Versicherungssystem.

Für Familien und Berufstätige, die in der Schweiz leben. Klare Erklärungen und praktische Orientierung rund um das Schweizer Versicherungssystem.

Familie richtet sich nach dem Zuzug in einer Schweizer Wohnung ein
Überblick

Versicherung nach dem Zuzug auf einen Blick.

Kurz gesagt

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) versichern. Bei fristgerechtem Abschluss gilt der Schutz rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Haushalt- und Privathaftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Schweiz üblich und werden von vielen Vermietern erwartet.

Zeitachse

Ihre ersten drei Monate.

  1. 1
    Vor dem Zuzug

    Zwei bis drei Krankenversicherer in die engere Auswahl nehmen, Ausweise und Bewilligungen bereitlegen, Anmeldung bei der Gemeinde planen.

  2. 2
    Woche 1

    Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und die Anmeldebestätigung verlangen — Versicherer fragen danach.

  3. 3
    Woche 2–4

    Grundversicherung für jedes Familienmitglied beantragen. Privathaftpflicht und Hausratversicherung abschliessen.

  4. 4
    Monat 2

    Zusatzversicherungen prüfen, solange Gesundheitsfragen einfach zu beantworten sind.

  5. 5
    Innert Monat 3

    Prüfen, dass die Grundversicherung ab Zuzugsdatum gilt. Alle Bestätigungen aufbewahren.

Checkliste erster Monat

Eine ruhige, geordnete Checkliste.

  • Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen vornehmen.
  • Schweizer Bankkonto für den Prämieneinzug eröffnen.
  • Grundversicherung für jedes Familienmitglied beantragen.
  • Privathaftpflicht abschliessen; viele Vermieter verlangen sie vor der Wohnungsübergabe.
  • Hausratversicherung für das neue Zuhause prüfen.
  • Klären, ob im Kanton eine separate Gebäude- oder Wasserschadendeckung nötig ist.
  • Die Dreimonatsfrist für den rückwirkenden Versicherungsschutz notieren.
Zuzug in die Schweiz

Das Wichtigste für die ersten drei Monate.

  • Anmeldung bei der Wohngemeinde vornehmen.
  • Grundversicherung innert drei Monaten nach Zuzug abschliessen.
  • Hausrat- und Haftpflichtdeckung für das neue Zuhause prüfen.
  • Kantonale Unterschiede berücksichtigen, die die Prämie beeinflussen.
Krankenversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch, Zusatzversicherungen sind freiwillig.

  • Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Versicherern identisch.
  • Ab Zuzug bleiben drei Monate Zeit für den Abschluss.
  • Bei fristgerechtem Abschluss gilt der Schutz rückwirkend ab Zuzugsdatum.
  • Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark — nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich.
Hausratversicherung

Schutz für das Zuhause im Alltag.

  • Deckt Hausrat gegen Feuer, Wasser und Diebstahl.
  • Wird häufig zusammen mit der Privathaftpflicht abgeschlossen.
  • In der Schweiz weit verbreitet — und im Verhältnis günstig.
Privathaftpflicht

Im Schweizer Alltag praktisch vorausgesetzt.

  • Deckt Schäden, die Sie unabsichtlich Dritten zufügen.
  • Wird beim Mieten einer Wohnung meist verlangt.
  • Gilt in der Regel für den ganzen Haushalt.
Familie & Kinder

Stimmiger Schutz für Eltern und Kinder.

  • Die Krankenversicherung ist immer personenbezogen — auch für Kinder.
  • Hausrat- und Haftpflichtschutz gelten meist für die ganze Familie.
  • Zusatzversicherungen für Kinder frühzeitig prüfen.
Häufige Fehler

Was neu zugezogene Familien vermeiden sollten.

Zu lange mit dem Abschluss warten

Wird die Dreimonatsfrist verpasst, gilt der Schutz nicht mehr rückwirkend.

Nur die Prämie vergleichen

Franchise und Service zählen ebenso wie der Monatsbeitrag.

Zusatzversicherung aufschieben

Einzelne Leistungen werden mit Alter oder Gesundheitsverlauf schwerer erhältlich.

Auf den Arbeitgeberschutz vertrauen

Die Unfallversicherung des Arbeitgebers ist keine Krankenversicherung für die Familie.

Häufige Fragen

Fragen von Neuzugezogenen

Wie schnell muss ich mich nach dem Zuzug krankenversichern?
Innert drei Monaten nach Wohnsitznahme in der Schweiz. Bei fristgerechtem Abschluss gilt die Grundversicherung rückwirkend ab dem Zuzugsdatum, sodass Behandlungskosten ab dem ersten Tag übernommen werden.
Kann ich meine ausländische Krankenversicherung behalten?
In der Regel nicht. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich hier versichern. Ausnahmen sind eng gefasst — etwa für gewisse Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder kurzfristige Entsendungen — und hängen von Bewilligung, Arbeitgeber und Familiensituation ab.
Ist eine Hausratversicherung obligatorisch?
Die Hausratversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. In einzelnen Kantonen ist jedoch die Feuer- und Elementarschadendeckung für den Hausrat obligatorisch. Eine Privathaftpflichtversicherung wird von Vermietern zudem häufig erwartet.
Deckt die Unfallversicherung meines Arbeitgebers meine Familie?
Nein. Die obligatorische Unfallversicherung über den Arbeitgeber gilt nur für die angestellte Person und ersetzt die Grundversicherung nicht. Partnerin, Partner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung.
Unterscheiden sich die Prämien wirklich je nach Kanton?
Ja. Die Leistungen der Grundversicherung sind bundesweit identisch, die Prämien werden jedoch je Kanton, Region und Altersgruppe festgelegt. Ein Umzug in einen anderen Kanton kann die Prämie auch beim gleichen Versicherer verändern.
Werden wir während des ganzen Prozesses begleitet?
Ja. Beratung, Unterlagen und Rückfragen sind auf Deutsch, Englisch oder Polnisch möglich. Wir erklären das Schweizer System so, dass es für neu zugezogene Haushalte nachvollziehbar bleibt.
Von Swiss Family Insurance editorial teamZuletzt geprüft Juli 2026Unabhängige, nicht produktgebundene Information
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