Ein ruhiger Start ins Schweizer Versicherungssystem.
Für Familien und Berufstätige, die in der Schweiz leben. Klare Erklärungen und praktische Orientierung rund um das Schweizer Versicherungssystem.

Versicherung nach dem Zuzug auf einen Blick.
Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) versichern. Bei fristgerechtem Abschluss gilt der Schutz rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Haushalt- und Privathaftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Schweiz üblich und werden von vielen Vermietern erwartet.
Ihre ersten drei Monate.
- 1Vor dem Zuzug
Zwei bis drei Krankenversicherer in die engere Auswahl nehmen, Ausweise und Bewilligungen bereitlegen, Anmeldung bei der Gemeinde planen.
- 2Woche 1
Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und die Anmeldebestätigung verlangen — Versicherer fragen danach.
- 3Woche 2–4
Grundversicherung für jedes Familienmitglied beantragen. Privathaftpflicht und Hausratversicherung abschliessen.
- 4Monat 2
Zusatzversicherungen prüfen, solange Gesundheitsfragen einfach zu beantworten sind.
- 5Innert Monat 3
Prüfen, dass die Grundversicherung ab Zuzugsdatum gilt. Alle Bestätigungen aufbewahren.
Eine ruhige, geordnete Checkliste.
- Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen vornehmen.
- Schweizer Bankkonto für den Prämieneinzug eröffnen.
- Grundversicherung für jedes Familienmitglied beantragen.
- Privathaftpflicht abschliessen; viele Vermieter verlangen sie vor der Wohnungsübergabe.
- Hausratversicherung für das neue Zuhause prüfen.
- Klären, ob im Kanton eine separate Gebäude- oder Wasserschadendeckung nötig ist.
- Die Dreimonatsfrist für den rückwirkenden Versicherungsschutz notieren.
Das Wichtigste für die ersten drei Monate.
- Anmeldung bei der Wohngemeinde vornehmen.
- Grundversicherung innert drei Monaten nach Zuzug abschliessen.
- Hausrat- und Haftpflichtdeckung für das neue Zuhause prüfen.
- Kantonale Unterschiede berücksichtigen, die die Prämie beeinflussen.
Die Grundversicherung ist obligatorisch, Zusatzversicherungen sind freiwillig.
- Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Versicherern identisch.
- Ab Zuzug bleiben drei Monate Zeit für den Abschluss.
- Bei fristgerechtem Abschluss gilt der Schutz rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark — nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich.
Schutz für das Zuhause im Alltag.
- Deckt Hausrat gegen Feuer, Wasser und Diebstahl.
- Wird häufig zusammen mit der Privathaftpflicht abgeschlossen.
- In der Schweiz weit verbreitet — und im Verhältnis günstig.
Im Schweizer Alltag praktisch vorausgesetzt.
- Deckt Schäden, die Sie unabsichtlich Dritten zufügen.
- Wird beim Mieten einer Wohnung meist verlangt.
- Gilt in der Regel für den ganzen Haushalt.
Stimmiger Schutz für Eltern und Kinder.
- Die Krankenversicherung ist immer personenbezogen — auch für Kinder.
- Hausrat- und Haftpflichtschutz gelten meist für die ganze Familie.
- Zusatzversicherungen für Kinder frühzeitig prüfen.
Was neu zugezogene Familien vermeiden sollten.
Wird die Dreimonatsfrist verpasst, gilt der Schutz nicht mehr rückwirkend.
Franchise und Service zählen ebenso wie der Monatsbeitrag.
Einzelne Leistungen werden mit Alter oder Gesundheitsverlauf schwerer erhältlich.
Die Unfallversicherung des Arbeitgebers ist keine Krankenversicherung für die Familie.
Fragen von Neuzugezogenen
Wie schnell muss ich mich nach dem Zuzug krankenversichern?
Kann ich meine ausländische Krankenversicherung behalten?
Ist eine Hausratversicherung obligatorisch?
Deckt die Unfallversicherung meines Arbeitgebers meine Familie?
Unterscheiden sich die Prämien wirklich je nach Kanton?
Werden wir während des ganzen Prozesses begleitet?
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