Was Eltern wissen sollten.
Jedes Kind mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach der Geburt in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) angemeldet werden. Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab Geburtsdatum. Zusatzversicherungen sind freiwillig und können eine Gesundheitsprüfung voraussetzen.
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Leistungsumfang und Deckung sind im Gesetz festgelegt und bei allen Versicherern identisch — unterschiedlich sind Prämie, Franchise und Service.
| Merkmal | Was das für Ihre Familie bedeutet |
|---|---|
| Gesetzlich vorgeschrieben | Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz — auch Ihr Neugeborenes — muss versichert sein. |
| Einheitliche Leistungen | Der Leistungskatalog ist bei allen Schweizer Versicherern gesetzlich identisch. |
| Aufnahmepflicht | Keine Gesundheitsfragen. Jeder Versicherer muss Ihr Kind aufnehmen. |
| Kantonale Prämien | Die Prämien unterscheiden sich nach Kanton, Altersgruppe und Franchise. |
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen sind freiwillig und privatrechtlich geregelt. Sie können etwa die freie Spital- und Arztwahl, halbprivate oder private Abteilung, Alternativmedizin oder Zahnbehandlungen abdecken. Die Bedingungen unterscheiden sich deutlich zwischen den Versicherern.
Weil Zusatzversicherungen nicht standardisiert sind, enthalten Anträge in der Regel Gesundheitsfragen. Der Zeitpunkt zählt: Wer früh beantragt, erhält Deckungen häufig einfacher als später.
Grund- und Zusatzversicherung im Vergleich
| Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung | |
|---|---|---|
| Gesetzlich vorgeschrieben | Ja — für jede Person mit Wohnsitz | Nein — freiwillig |
| Leistungen | Gesetzlich einheitlich | Vom Versicherer festgelegt |
| Aufnahme | Garantiert, ohne Gesundheitsfragen | Versicherer darf prüfen oder ablehnen |
| Idealer Zeitpunkt beim Baby | Innert 3 Monaten nach Geburt | Vor der Geburt oder kurz danach |
| Unterschiede zwischen Versicherern | Prämie, Franchise, Service | Deckung, Vorbehalte, Spitalwahl |
| Späterer Wechsel | Jährlich, Kündigung bis Ende November | Vertraglich — Gesundheitsprüfung möglich |
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Obligatorisch für jedes Kind. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern identisch. Jeder Versicherer muss Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen aufnehmen.
Ihr Kind muss nicht beim gleichen Versicherer wie die Eltern versichert sein. Prämien unterscheiden sich je nach Kanton, Versicherer und Modell.
Freiwillig. Sie kann etwa Zahnkorrekturen, Alternativmedizin, Auslandschutz oder die freie Spitalwahl abdecken. Versicherer dürfen Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen.
Je nach Einkommen und Kanton können Familien eine kantonale Prämienverbilligung beantragen. Zuständig ist die kantonale Stelle Ihres Wohnkantons.
Versicherung vor der Geburt
In den Monaten vor der Geburt stellen sich die meisten Familien die gleichen Fragen: welcher Versicherer, welche Zusatzdeckung — und welche Unterlagen vorbereitet sein sollten. Eile ist nicht nötig, eine sinnvolle Reihenfolge schon. Hilfreich ist auch der Überblick über die eigenen Ansprüche: Unser Beitrag zum Mutterschaftsurlaub und zur Mutterschaftsentschädigung erklärt die 14 Wochen zu 80 % des Lohns, die Voraussetzungen und die Befreiung von Franchise und Selbstbehalt.
- Mutterschaftsleistungen sowie Wunschspital oder Geburtsklinik klären.
- Zwei bis drei Versicherer in die engere Auswahl nehmen.
- Offerten für die Grundversicherung im eigenen Kanton einholen.
- Entscheiden, ob eine Zusatzversicherung bereits während der Schwangerschaft beantragt wird.
- Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitznachweis bereithalten.
- Franchise und Spitalwünsche in Ruhe innerhalb der Familie festlegen.
Versicherung nach der Geburt
Nach der Geburt bleiben bis zu drei Monate Zeit, das Kind in der Grundversicherung anzumelden. Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab Geburtsdatum. Eine allfällige Zusatzversicherung wird am besten im selben Zeitraum geprüft.
- Geburt bei der Wohngemeinde melden.
- Antrag für die Grundversicherung des Kindes einreichen.
- Prüfen, dass das Geburtsdatum als Versicherungsbeginn eingetragen ist.
- Zusatzversicherung entscheiden, solange Gesundheitsfragen einfach zu beantworten sind.
- Alle Bestätigungen für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
Wichtige Fristen
- 1Während der Schwangerschaft
Zusatzversicherungen prüfen. Einzelne Versicherer nehmen Anträge für das ungeborene Kind entgegen und verzichten dann auf eine Gesundheitsprüfung.
- 2Letzte Schwangerschaftswochen
Wunschversicherer und Franchisenstufe für das Kind gedanklich festlegen.
- 3Nach der Geburt
Geburt bei der Wohngemeinde melden und das Kind bei einem Krankenversicherer für die Grundversicherung anmelden.
- 4Innert drei Monaten
Die Anmeldung muss innert drei Monaten erfolgen. Danach gilt der Schutz rückwirkend ab dem Geburtsdatum, sodass Kosten ab dem ersten Tag übernommen werden.
- 5Erstes Lebensjahr
Prüfen, ob eine Zusatzversicherung zur Situation der Familie passt.
Ruhig entscheiden
Die meisten Eltern stellen dieselben drei Fragen — und in derselben Reihenfolge. Die Antworten ergeben sich meist aus der eigenen Situation.
- 1. Welcher Versicherer für die Grundversicherung? Die Leistungen sind gesetzlich identisch — vergleichen Sie Prämie, Franchise und Service. Ein anderer Versicherer als jener der Eltern ist völlig üblich.
- 2. Zusatzversicherung — ja oder nein? Massgebend sind Spitalwahl, Abteilung, Zahnkorrekturen und Alternativmedizin. Wenn Ihnen einer dieser Punkte wichtig ist, lohnt sich ein früher Antrag.
- 3. Wann festlegen? Die Grundversicherung lässt sich in den Wochen nach der Geburt abschliessen. Die Zusatzversicherung wird oft während der Schwangerschaft oder kurz danach entschieden.
Häufige Fehler
Ist es nicht. Jede Person in der Schweiz — auch ein Neugeborenes — braucht eine eigene Police.
Der rückwirkende Schutz ab Geburt entfällt, frühere Kosten werden nicht übernommen.
Franchise, Servicequalität und Erreichbarkeit zählen ebenso wie der Monatsbeitrag.
Einzelne Leistungen sind später schwerer erhältlich, besonders nach einer ersten Diagnose.
Wenn die Anmeldung zu spät erfolgt
Die Anmeldung in der Grundversicherung bleibt gesetzlich vorgeschrieben, hat dann aber drei Folgen: Der Schutz beginnt nicht mehr rückwirkend ab Geburt, bereits entstandene Kosten trägt die Familie, und die kantonale Stelle kann mahnen oder in einzelnen Kantonen einen Versicherer zuweisen.
Worin sich Versicherer tatsächlich unterscheiden
In der Grundversicherung sind die Leistungen identisch — das Gesetz legt sie fest. Unterschiedlich sind der Preis und alles, was rundherum passiert.
- Prämie (abhängig von Kanton, Altersgruppe und Franchise).
- Franchisenstufen und der daraus resultierende Prämienrabatt.
- Standardmodell, Hausarzt- oder Telmed-Modell.
- Servicequalität, Erreichbarkeit und digitale Werkzeuge.
- Bei Zusatzversicherungen: Spitalliste, Abteilung, Vorbehalte und Wartefristen.
Fragen werdender Eltern
Bis wann muss ich mein Neugeborenes anmelden?
Kann ich den Versicherer für mein Kind frei wählen?
Braucht ein Baby eine Zusatzversicherung?
Weshalb sollte ich mich schon vor der Geburt damit befassen?
Welche Franchise gilt für Kinder?
Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist verpasse?
Ist mein Kind über die Versicherung der Mutter mitversichert?
Kann ich den Versicherer später wechseln?
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