Baby-Versicherung

Ihr Kind richtig versichern — ruhig und in der richtigen Reihenfolge.

Was werdende Eltern in der Schweiz wissen müssen: welche Versicherung obligatorisch ist, welche Fristen gelten und weshalb sich Zusatzversicherungen bereits während der Schwangerschaft lohnen können.

Elternhand hält die Hand eines Neugeborenen
Überblick

Was Eltern wissen sollten.

Kurz gesagt

Jedes Kind mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach der Geburt in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) angemeldet werden. Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab Geburtsdatum. Zusatzversicherungen sind freiwillig und können eine Gesundheitsprüfung voraussetzen.

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Leistungsumfang und Deckung sind im Gesetz festgelegt und bei allen Versicherern identisch — unterschiedlich sind Prämie, Franchise und Service.

MerkmalWas das für Ihre Familie bedeutet
Gesetzlich vorgeschriebenJede Person mit Wohnsitz in der Schweiz — auch Ihr Neugeborenes — muss versichert sein.
Einheitliche LeistungenDer Leistungskatalog ist bei allen Schweizer Versicherern gesetzlich identisch.
AufnahmepflichtKeine Gesundheitsfragen. Jeder Versicherer muss Ihr Kind aufnehmen.
Kantonale PrämienDie Prämien unterscheiden sich nach Kanton, Altersgruppe und Franchise.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind freiwillig und privatrechtlich geregelt. Sie können etwa die freie Spital- und Arztwahl, halbprivate oder private Abteilung, Alternativmedizin oder Zahnbehandlungen abdecken. Die Bedingungen unterscheiden sich deutlich zwischen den Versicherern.

Weil Zusatzversicherungen nicht standardisiert sind, enthalten Anträge in der Regel Gesundheitsfragen. Der Zeitpunkt zählt: Wer früh beantragt, erhält Deckungen häufig einfacher als später.

Grund- und Zusatzversicherung im Vergleich

 Grundversicherung (KVG)Zusatzversicherung
Gesetzlich vorgeschriebenJa — für jede Person mit WohnsitzNein — freiwillig
LeistungenGesetzlich einheitlichVom Versicherer festgelegt
AufnahmeGarantiert, ohne GesundheitsfragenVersicherer darf prüfen oder ablehnen
Idealer Zeitpunkt beim BabyInnert 3 Monaten nach GeburtVor der Geburt oder kurz danach
Unterschiede zwischen VersicherernPrämie, Franchise, ServiceDeckung, Vorbehalte, Spitalwahl
Späterer WechselJährlich, Kündigung bis Ende NovemberVertraglich — Gesundheitsprüfung möglich
Grundlagen

Grundversicherung und Zusatzversicherung

Grundversicherung (KVG)

Obligatorisch für jedes Kind. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern identisch. Jeder Versicherer muss Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen aufnehmen.

Freie Versichererwahl

Ihr Kind muss nicht beim gleichen Versicherer wie die Eltern versichert sein. Prämien unterscheiden sich je nach Kanton, Versicherer und Modell.

Zusatzversicherung (VVG)

Freiwillig. Sie kann etwa Zahnkorrekturen, Alternativmedizin, Auslandschutz oder die freie Spitalwahl abdecken. Versicherer dürfen Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen.

Prämienverbilligung

Je nach Einkommen und Kanton können Familien eine kantonale Prämienverbilligung beantragen. Zuständig ist die kantonale Stelle Ihres Wohnkantons.

Versicherung vor der Geburt

In den Monaten vor der Geburt stellen sich die meisten Familien die gleichen Fragen: welcher Versicherer, welche Zusatzdeckung — und welche Unterlagen vorbereitet sein sollten. Eile ist nicht nötig, eine sinnvolle Reihenfolge schon. Hilfreich ist auch der Überblick über die eigenen Ansprüche: Unser Beitrag zum Mutterschaftsurlaub und zur Mutterschaftsentschädigung erklärt die 14 Wochen zu 80 % des Lohns, die Voraussetzungen und die Befreiung von Franchise und Selbstbehalt.

Checkliste vor der Geburt
  • Mutterschaftsleistungen sowie Wunschspital oder Geburtsklinik klären.
  • Zwei bis drei Versicherer in die engere Auswahl nehmen.
  • Offerten für die Grundversicherung im eigenen Kanton einholen.
  • Entscheiden, ob eine Zusatzversicherung bereits während der Schwangerschaft beantragt wird.
  • Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitznachweis bereithalten.
  • Franchise und Spitalwünsche in Ruhe innerhalb der Familie festlegen.

Versicherung nach der Geburt

Nach der Geburt bleiben bis zu drei Monate Zeit, das Kind in der Grundversicherung anzumelden. Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab Geburtsdatum. Eine allfällige Zusatzversicherung wird am besten im selben Zeitraum geprüft.

Die ersten Wochen nach der Geburt
  • Geburt bei der Wohngemeinde melden.
  • Antrag für die Grundversicherung des Kindes einreichen.
  • Prüfen, dass das Geburtsdatum als Versicherungsbeginn eingetragen ist.
  • Zusatzversicherung entscheiden, solange Gesundheitsfragen einfach zu beantworten sind.
  • Alle Bestätigungen für die eigenen Unterlagen aufbewahren.

Wichtige Fristen

  1. 1
    Während der Schwangerschaft

    Zusatzversicherungen prüfen. Einzelne Versicherer nehmen Anträge für das ungeborene Kind entgegen und verzichten dann auf eine Gesundheitsprüfung.

  2. 2
    Letzte Schwangerschaftswochen

    Wunschversicherer und Franchisenstufe für das Kind gedanklich festlegen.

  3. 3
    Nach der Geburt

    Geburt bei der Wohngemeinde melden und das Kind bei einem Krankenversicherer für die Grundversicherung anmelden.

  4. 4
    Innert drei Monaten

    Die Anmeldung muss innert drei Monaten erfolgen. Danach gilt der Schutz rückwirkend ab dem Geburtsdatum, sodass Kosten ab dem ersten Tag übernommen werden.

  5. 5
    Erstes Lebensjahr

    Prüfen, ob eine Zusatzversicherung zur Situation der Familie passt.

Ruhig entscheiden

Die meisten Eltern stellen dieselben drei Fragen — und in derselben Reihenfolge. Die Antworten ergeben sich meist aus der eigenen Situation.

  1. 1. Welcher Versicherer für die Grundversicherung? Die Leistungen sind gesetzlich identisch — vergleichen Sie Prämie, Franchise und Service. Ein anderer Versicherer als jener der Eltern ist völlig üblich.
  2. 2. Zusatzversicherung — ja oder nein? Massgebend sind Spitalwahl, Abteilung, Zahnkorrekturen und Alternativmedizin. Wenn Ihnen einer dieser Punkte wichtig ist, lohnt sich ein früher Antrag.
  3. 3. Wann festlegen? Die Grundversicherung lässt sich in den Wochen nach der Geburt abschliessen. Die Zusatzversicherung wird oft während der Schwangerschaft oder kurz danach entschieden.

Häufige Fehler

Annehmen, das Kind sei über die Mutter versichert

Ist es nicht. Jede Person in der Schweiz — auch ein Neugeborenes — braucht eine eigene Police.

Länger als drei Monate warten

Der rückwirkende Schutz ab Geburt entfällt, frühere Kosten werden nicht übernommen.

Nur auf die Prämie schauen

Franchise, Servicequalität und Erreichbarkeit zählen ebenso wie der Monatsbeitrag.

Zusatzversicherung aufschieben

Einzelne Leistungen sind später schwerer erhältlich, besonders nach einer ersten Diagnose.

Wenn die Anmeldung zu spät erfolgt

Die Anmeldung in der Grundversicherung bleibt gesetzlich vorgeschrieben, hat dann aber drei Folgen: Der Schutz beginnt nicht mehr rückwirkend ab Geburt, bereits entstandene Kosten trägt die Familie, und die kantonale Stelle kann mahnen oder in einzelnen Kantonen einen Versicherer zuweisen.

Worin sich Versicherer tatsächlich unterscheiden

In der Grundversicherung sind die Leistungen identisch — das Gesetz legt sie fest. Unterschiedlich sind der Preis und alles, was rundherum passiert.

  • Prämie (abhängig von Kanton, Altersgruppe und Franchise).
  • Franchisenstufen und der daraus resultierende Prämienrabatt.
  • Standardmodell, Hausarzt- oder Telmed-Modell.
  • Servicequalität, Erreichbarkeit und digitale Werkzeuge.
  • Bei Zusatzversicherungen: Spitalliste, Abteilung, Vorbehalte und Wartefristen.
Häufige Fragen

Fragen werdender Eltern

Bis wann muss ich mein Neugeborenes anmelden?
Sie haben ab Geburtsdatum drei Monate Zeit, Ihr Kind in der obligatorischen Grundversicherung anzumelden. Erfolgt die Anmeldung innert dieser Frist, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag — medizinische Kosten ab dem ersten Tag werden übernommen.
Kann ich den Versicherer für mein Kind frei wählen?
Ja. In der Grundversicherung muss jeder Schweizer Krankenversicherer Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Sie können einen anderen Versicherer wählen als Ihren eigenen. Bei Zusatzversicherungen dürfen Versicherer Gesundheitsfragen stellen und Anträge ablehnen oder mit Vorbehalten annehmen.
Braucht ein Baby eine Zusatzversicherung?
Sie ist freiwillig. Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Zusatzversicherungen betreffen Bereiche wie Zahnkorrekturen, Alternativmedizin, erweiterten Auslandschutz oder die freie Arzt- und Spitalwahl.
Weshalb sollte ich mich schon vor der Geburt damit befassen?
Weil Zusatzversicherungen später eine Gesundheitsprüfung verlangen können. Wird ein Antrag vor der Geburt eingereicht, verzichten einzelne Versicherer darauf. Nach einer schwierigen Geburt oder einer frühen Diagnose kann eine Aufnahme erschwert sein.
Welche Franchise gilt für Kinder?
Für Kinder gilt eine tiefere Franchisenstufe als für Erwachsene; grundsätzlich ist auch eine Franchise von null möglich. Welche Wahl sinnvoll ist, hängt vom erwarteten Behandlungsbedarf ab.
Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist verpasse?
Die Anmeldung in der Grundversicherung bleibt Pflicht, der Schutz beginnt jedoch nicht mehr rückwirkend ab Geburt. Kosten, die vor der Anmeldung entstanden sind, werden nicht übernommen.
Ist mein Kind über die Versicherung der Mutter mitversichert?
Nein. In der Schweiz hat jede Person eine eigene Krankenversicherung — auch ein Neugeborenes. Das Kind benötigt ab Geburt eine eigene Grundversicherung.
Kann ich den Versicherer später wechseln?
Die Grundversicherung kann jährlich gewechselt werden, in der Regel mit Kündigung bis Ende November. Zusatzversicherungen sind vertraglich gebunden; ein neuer Versicherer darf die Gesundheit erneut prüfen.
Von Swiss Family Insurance editorial teamZuletzt geprüft Juli 2026Unabhängige, nicht produktgebundene Information
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