Vorsorge & Finanzplanung

Die 3. Säule in der Schweiz erklärt: Säule 3a, Säule 3b und Steuervorteile

Ein verständlicher Experten-Leitfaden zur 3. Säule der Schweiz: Funktionsweise der Säulen 3a und 3b, Maximalbeträge 2025, Steuervorteile, Bezugsregeln und was Expats wissen müssen.

4. August 20269 Min. Lesezeit
Die 3. Säule in der Schweiz erklärt: Säule 3a, Säule 3b und Steuervorteile

Die schweizerische 3. Säule (Säule 3) ist die freiwillige private Vorsorge, welche die staatliche Vorsorge (1. Säule, AHV/IV) und die berufliche Vorsorge (2. Säule, BVG) ergänzt. Sie existiert in zwei Formen: als **Säule 3a** (gebundene Vorsorge, steuerbegünstigt) und als **Säule 3b** (freie Vorsorge, weitgehend steuerfrei, aber mit weniger Steuervorteilen). Für die meisten in der Schweiz wohnhaften Personen ist die Säule 3a das effektivste Instrument, um das heutige steuerbare Einkommen zu reduzieren und gleichzeitig Kapital für die Pensionierung, für Wohneigentum oder für die Auswanderung aufzubauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Säulen. Die AHV/AVS (1. Säule) deckt den Grundbedarf; die berufliche Vorsorge (BVG) sichert zusammen mit der 1. Säule ungefähr 60 % des letzten Lohnes; die 3. Säule schliesst die Vorsorgelücke.
  • Die Säule 3a ist steuerlich abzugsfähig. Arbeitnehmende mit Pensionskasse können im Jahr 2025 bis zu CHF 7'258 einzahlen; Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
  • Die Gelder sind gesperrt bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters, mit definierten Ausnahmen (Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz, volle Invalidität, Einkauf in die Pensionskasse).
  • Auszahlungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Dieser ist deutlich tiefer als der Grenzsteuersatz, den Sie bei der Einzahlung eingespart haben.
  • Bank-, Versicherungs- oder Wertschriftenlösung. Das 3a-Bankkonto wird verzinst; die 3a-Versicherungslösung kombiniert das Sparen mit einer Todesfall- oder Erwerbsunfähigkeitsdeckung; die 3a-Wertschriftenlösung (Fonds/ETFs) bietet langfristiges Wachstumspotenzial.
  • Expats profitieren besonders: Die Beiträge reduzieren umgehend das steuerbare Einkommen, und das Guthaben kann bei einem endgültigen Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ausbezahlt werden.

Was ist die 3. Säule in der Schweiz?

Die 3. Säule ist die freiwillige private Vorsorge – die dritte Ebene des schweizerischen Vorsorgesystems. Die 1. Säule (AHV/IV) ist die obligatorische staatliche Versicherung zur Deckung des Existenzbedarfs. Die 2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG) ist die Pensionskasse, die paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Zusammen sollen sie rund 60 % Ihres letzten Lohnes ersetzen. Die 3. Säule dient dazu, diese Lücke zu schliessen und Ihnen eine steuereffiziente Kontrolle über Ihr restliches Vorsorgekapital zu geben.

Säule 3a vs. Säule 3b

MerkmalSäule 3a (gebundene Vorsorge)Säule 3b (freie Vorsorge)
Rechtliche GrundlageBVG Art. 82Allgemeines Zivil- / Versicherungsrecht
Steuerabzug auf EinzahlungenJa, bis zum gesetzlichen MaximalbetragNein (mit kantonalen Ausnahmen)
Jährlicher Maximalbeitrag (2025)CHF 7'258 für Angestellte / CHF 36'288 für SelbstständigerwerbendeKeiner
Verfügbarkeit des KapitalsGesperrt bis 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters (Ausnahmen vorbehalten)Flexibel
Vermögenssteuer auf das GuthabenWährend der Ansparphase steuerbefreitZählt zum steuerbaren Vermögen
Besteuerung bei AuszahlungSeparat, zu einem reduzierten VorsorgetarifIn der Regel steuerfrei bei genügend langer Haltedauer
BegünstigteGesetzlich festgelegte ReihenfolgeFrei wählbar

Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestätigten Maximalbeiträge für 2025 betragen CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss (2. Säule) und 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis maximal CHF 36'288 für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse. Die Beiträge müssen bis zum 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres auf ein anerkanntes 3a-Konto oder eine Police eingezahlt werden – Banken und Versicherungen können Einzahlungen nicht rückdatieren.

Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a (ab 2025)

Aufgrund einer Änderung der Verordnung BVV3 ist es ab dem Steuerjahr 2025 möglich, nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a für bis zu 10 vorangegangene Jahre zu tätigen. Voraussetzung ist, dass Sie in diesen Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielten und den jährlichen Maximalbeitrag nicht ausgeschöpft haben. Das erste Jahr, für das eine Nachzahlung möglich ist, ist 2025; für frühere Jahre können keine Beiträge nachgeholt werden. Dies ist eine bedeutende Änderung für Expats und zurückkehrende Personen, die in früheren Erwerbsjahren Einzahlungen verpasst haben.

Wie die Steuerersparnis in der Praxis funktioniert

Jeder Franken, der in die Säule 3a einbezahlt wird, kann direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab (Bund + Kanton + Gemeinde). Eine Familie in Zürich mit einem Grenzsteuersatz von rund 30 %, die den vollen Betrag von CHF 7'258 einzahlt, spart in diesem Jahr ungefähr CHF 2'150 an Steuern. Zwei berufstätige Ehepartner können je eine eigene Säule 3a haben und einzahlen – wodurch sich der Effekt verdoppelt.

Illustratives Beispiel. Ein berufstätiges Ehepaar in Zug, beide Angestellte mit Pensionskasse, zahlen im Jahr 2025 je CHF 7'258 ein (insgesamt CHF 14'516). Bei einem kombinierten Grenzsteuersatz von ca. 25 % reduzieren sie ihre Steuerrechnung für dieses Jahr um etwa CHF 3'600 – während beide Guthaben weiter wachsen, befreit von Einkommens- und Vermögenssteuern.

Besteuerung bei Auszahlung

Auszahlungen sind nicht steuerfrei. Sie werden getrennt vom ordentlichen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert, der je nach Kanton variiert. Da der Satz pro Auszahlungsereignis progressiv ist, empfehlen die meisten Berater, mehrere 3a-Konten (typischerweise zwei bis fünf) zu führen und die Auszahlungen über verschiedene Steuerjahre zu staffeln, um jede einzelne Auszahlung in einer niedrigeren Steuerklasse zu halten.

Welche Säule-3a-Lösung sollten Sie wählen?

LösungIdeal fürStärkenZu beachten
Bankkonto Säule 3aKurzer Anlagehorizont, geringe RisikobereitschaftVollständig flexibel, keine Gebühren, KapitalschutzTiefe Zinsen, begrenztes langfristiges Wachstum
Säule 3a Wertschriften (Fonds/ETF)Langer Anlagehorizont (10+ Jahre)Höhere erwartete Renditen, günstige Anbieter verfügbarMarktschwankungen; TER sorgfältig vergleichen
Säule 3a VersicherungslösungFälle, die eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Sparen erfordernGarantierte Versicherungssumme zur Absicherung der FamilieLange Vertragsbindung, Rückkaufverluste, höhere Kosten — selten die richtige erste Wahl

Für die meisten Familien und Expats ist eine Kombination aus einem Bankkonto 3a und einer Wertschriftenlösung 3a, aufgeteilt auf zwei Anbieter oder Konten, eine solide Standardlösung. Eine Säule 3a als Versicherungslösung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn ein echter, bezifferter Bedarf für eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht, der nicht kostengünstiger durch eine separate, reine Risikoversicherung gedeckt werden kann.

Wann können Sie die Säule 3a vorzeitig beziehen?

Die Gelder der Säule 3a sind gebunden. Das Gesetz erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen einen vorzeitigen Bezug:

  • Kauf oder Amortisation von selbstbewohntem Wohneigentum in der Schweiz.
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als Haupttätigkeit.
  • Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit.
  • Einkauf in die berufliche Vorsorge (2. Säule).
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz (siehe nachfolgender Abschnitt für Expats).
  • Bezug einer vollen Invalidenrente, sofern das Invaliditätsrisiko nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.

Jeder Vorbezug wird im Auszahlungsjahr zu einem reduzierten Satz besteuert.

Die 3. Säule für Expats und internationale Familien

Für international mobile Personen ist die Säule 3a eines der wirkungsvollsten Planungsinstrumente in der Schweiz – vorausgesetzt, Sie verstehen die Regeln für den Bezug bei einem Wegzug ins Ausland.

  • Wegzug aus der Schweiz in ein Nicht-EU/EFTA-Land: Das gesamte 3a-Guthaben (Spar- und Vorsorgeanteil) kann bezogen werden.
  • Wegzug in ein EU/EFTA-Land: Der obligatorische Teil der 2. Säule muss auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto verbleiben, wenn Sie im Ausland weiterhin obligatorisch für Alter, Invalidität oder Tod versichert sind. Die Säule 3a selbst kann dennoch bezogen werden.
  • Quellensteuer bei der Auszahlung: Eine Quellensteuer wird vom Kanton erhoben, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Die Wahl eines Anbieters in einem steuergünstigen Kanton (z. B. Schwyz) kann diese Steuer erheblich reduzieren; einige Länder ermöglichen zudem eine vollständige Rückforderung im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • Mit der Einzahlung bis Dezember warten. Regelmässige monatliche Einzahlungen steigern die Effektivität einer Anlage-3a und helfen, die jährliche Frist nicht zu verpassen.
  • Über Jahrzehnte nur ein einziges 3a-Konto führen. Eine einmalige hohe Kapitalauszahlung bei der Pensionierung kann Sie in eine höhere Steuerprogression bringen. Die Aufteilung auf mehrere Konten ist fast immer vorteilhafter.
  • Standardmässig eine 3a-Versicherung abschliessen. Eine 3a-Versicherungslösung bindet Sie an feste Prämien und birgt das Risiko von Rückkaufsverlusten. Es ist nicht dasselbe Produkt wie eine Bank- oder Anlage-3a und sollte bewusst und nicht aus Bequemlichkeit gewählt werden.
  • Annehmen, die Säule 3a sei steuerfrei. Die Einzahlungen sind abzugsfähig, die Auszahlungen werden jedoch besteuert. Der Vorteil ergibt sich aus der Steuersatzdifferenz, nicht aus einer gänzlichen Steuerbefreiung.
  • Die Nachzahlungsregelung ignorieren. Ab 2025 können verpasste Einzahlungen innerhalb von 10 Jahren nachgeholt werden – eine wertvolle Möglichkeit, die viele Personen nicht kennen.

Was das für Ihre Familie bedeutet

Für Familien in der Schweiz ist die Säule 3a selten eine einmalige Entscheidung. Es handelt sich um eine langfristige, strukturelle Entscheidung darüber, wer wie viel, in welcher Form und bei welchem Anbieter einzahlt. Doppelverdienerpaare sollten beide eine eigene Säule 3a führen. Familien, die den Kauf eines Eigenheims planen, sollten die Säule 3a als Altersvorsorge und zugleich als künftige Reserve für eine Anzahlung betrachten. Expats sollten abklären, wie sich Einzahlungen und künftige Bezüge auf die Steuervorschriften in ihrem voraussichtlichen Zielland auswirken.

Vor der Entscheidung – eine kurze Checkliste

  • Klären Sie ab, ob Sie einer Pensionskasse der 2. Säule angeschlossen sind (davon hängt Ihr jährlicher Maximalbetrag ab).
  • Prüfen Sie Ihren aktuellen Grenzsteuersatz, um die effektive Steuerersparnis abzuschätzen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Mischung aus Banklösung 3a und Wertschriftenlösung 3a, basierend auf Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft.
  • Planen Sie gestaffelte Bezüge – eröffnen Sie idealerweise ein zweites oder drittes Konto, sobald das Guthaben wächst.
  • Sollten Sie die Schweiz dereinst verlassen, wählen Sie eine Stiftung in einem Kanton mit tiefer Quellensteuer.
  • Richten Sie einen monatlichen Dauerauftrag ein anstelle einer einmaligen Zahlung Ende Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Ist die 3. Säule in der Schweiz obligatorisch?

Nein. Nur die 1. Säule (AHV) und die 2. Säule (BVG, für Arbeitnehmende über der Eintrittsschwelle) sind obligatorisch. Die 3. Säule ist vollkommen freiwillig.

Kann ich in die Säule 3a einzahlen, wenn ich kein Schweizer bin?

Ja. Jede Person mit AHV-pflichtigem Einkommen kann einzahlen, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsbewilligung.

Was passiert mit meiner Säule 3a, wenn ich die Schweiz verlasse?

Bei einer definitiven Ausreise ausserhalb der EU/EFTA kann das gesamte Guthaben grundsätzlich bezogen werden. Bei einem Umzug innerhalb der EU/EFTA kann die Säule 3a ebenfalls bezogen werden, wobei für den obligatorischen Teil der 2. Säule andere Regeln gelten.

Soll ich eine Bank- oder eine Versicherungs-3a wählen?

Für die meisten Familien ist eine Bank- oder Wertschriften-3a flexibler und kostengünstiger. Eine Versicherungs-3a ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ein spezifischer Vorsorgebedarf für den Todesfall oder bei Invalidität besteht, der die langfristige Bindung rechtfertigt.

Wie viele 3a-Konten sollte ich haben?

Die meisten Steuerberater empfehlen zwei bis fünf Konten, die zu verschiedenen Zeitpunkten im Erwerbsleben eröffnet werden, damit die Bezüge auf verschiedene Steuerjahre aufgeteilt werden können.

Sind 3a-Gelder im Konkursfall geschützt?

Ja. Säule 3a-Vermögen, die bei einer anerkannten Stiftung gehalten werden, sind im Konkursfall vor Gläubigern geschützt, ähnlich wie Pensionskassengelder.

Zusammenfassung

Die schweizerische 3. Säule ist eine freiwillige private Altersvorsorge, welche die staatliche und die berufliche Vorsorge ergänzt. Sie bietet erhebliche Steuervorteile, insbesondere durch die Säule 3a, und ermöglicht es in der Schweiz ansässigen Personen, ihr steuerbares Einkommen zu reduzieren, während sie Kapital für die Pensionierung, den Erwerb von Wohneigentum oder die Auswanderung aufbauen. Dieser Leitfaden erklärt ihre beiden Formen, die Maximalbeiträge, die Steuervorteile und die Regeln für den Bezug.

Die nächsten Schritte

Die 3. Säule ist das Bindeglied zwischen Altersvorsorge, Steuerplanung und – für Familien – langfristigem Schutz. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Vorsorge optimal ist oder wie viel Sie dieses Jahr einzahlen sollen, ist eine unabhängige Beratung durch einen Schweizer Spezialisten der effizienteste nächste Schritt. Sie können auch unsere spezielle Übersicht lesen, warum die 3. Säule wichtig ist, und für Neuzuzüger unseren Leitfaden zur Versicherung für Expats in der Schweiz.

Offizielle Schweizer Quellen

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Schweizer 3. Säule und ersetzt keine personalisierte Versicherungs-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln, Schwellenwerte und kantonale Praxis ändern sich; bestätigen Sie aktuelle Zahlen immer bei der zuständigen Schweizer Behörde oder einem unabhängigen Spezialisten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


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