Die Antwort in Kürze
Die Schweizer Krankenversicherung unterliegt strengen gesetzlichen Fristen. Die drei wichtigsten sind: drei Monate ab Einreise oder Geburt, um die obligatorische Grundversicherung (KVG) abzuschliessen; der 30. November als letzter jährlicher Termin, um die Grundversicherung per 1. Januar zu wechseln; und ein 30-tägiges Sonderkündigungsrecht, sobald Ihr Versicherer eine Prämienerhöhung ankündigt. Das Versäumen dieser Fristen kann Sie für ein weiteres Jahr an eine nicht wettbewerbsfähige Police binden – oder bei Neuzugezogenen rückwirkende Prämien und eine automatische Zuweisung durch den Kanton auslösen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung ist innert 3 Monaten nach Zuzug oder Geburt obligatorisch (der Versicherungsschutz gilt rückwirkend).
- Jährlicher Wechsel der Grundversicherung: Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30. November eintreffen.
- Mitteilung über Prämienerhöhung: 30-tägiges Sonderkündigungsrecht nach Erhalt der Mitteilung.
- Die Franchise kann nur auf den 1. Januar geändert werden, mit Mitteilung bis zum 30. November.
- Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene vertragliche Kündigungsfristen – oft 3 Monate vor Vertragsablauf.
- Eine vorgeburtliche Anmeldung sichert Zusatzversicherungen für Babys ohne Gesundheitsprüfung.
Der vollständige Schweizer Versicherungskalender
Jahreszyklus für Ansässige
| Wann | Was geschieht | Ihre Massnahme |
|---|---|---|
| Ende September | Das BAG publiziert die neuen Prämien für das Folgejahr | Prüfen Sie Ihre neuen Prämien auf priminfo.admin.ch |
| Oktober | Die Versicherer versenden die jährlichen Prämienmitteilungen | Alternativen vergleichen, Offerten einholen |
| 30. November | Stichtag für den Eingang der schriftlichen Kündigung beim aktuellen Versicherer | Per Einschreiben versenden; Beleg aufbewahren |
| 1. Januar | Neue Grundversicherung und neue Franchise treten in Kraft | Zahlungsdetails aktualisieren, altes Lastschriftverfahren kündigen |
Sonderkündigung nach einer Prämienerhöhung
Wenn Ihr Versicherer Ihnen eine Prämienerhöhung mitteilt, haben Sie ab Erhalt der Mitteilung 30 Tage Zeit für eine Kündigung – auch ausserhalb des Zeitfensters im November. Die Kündigung wird auf das Ende des Folgemonats wirksam.
Neuzuzüger in der Schweiz
| Wann | Frist |
|---|---|
| Ankunft und Anmeldung bei der Gemeinde | Tag 0 |
| Frist für den Abschluss der KVG-Grundversicherung | 3 Monate ab Ankunft |
| Beginn der Deckung nach dem Abschluss | Rückwirkend auf das Ankunftsdatum |
| Bei nicht fristgerechtem Abschluss | Kantonale Behörde teilt einen Versicherer zu; Prämien werden rückwirkend fällig; möglicher Prämienzuschlag |
Lesen Sie unseren Ratgeber für Neuzuzüger für die vollständige Checkliste bei der Ankunft.
Neugeborene und werdende Eltern
| Zeitpunkt | Frist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Während der Schwangerschaft (empfohlen) | Idealerweise vor der 30. Woche | Zusatzversicherungen für das Baby ohne Gesundheitsprüfung |
| Nach der Geburt – Grundversicherung | 3 Monate ab Geburt | Rückwirkende Deckung ab dem Geburtsdatum |
| Nach der Geburt – Zusatzversicherungen (falls nicht pränatal abgeschlossen) | Antrag sofort nach der Geburt; Annahme vorbehalten | Bestimmte Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen führen |
Der Schweizer Schwangerschaftsratgeber behandelt den gesamten pränatalen Zeitplan im Detail – siehe unseren Ratgeber.
Zusatzversicherungen (VVG) – vertragliche Fristen
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Zusatzversicherung ein privater Vertrag. Typische Regeln:
- Ordentliche Kündigungsfrist: 3 Monate vor dem Vertragsablauf.
- Mehrjahresverträge (2–5 Jahre) erlauben eine Kündigung manchmal nur zum Ende der festen Laufzeit.
- Seit 2022 können VVG-Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des dritten Jahres gekündigt werden.
Lesen Sie immer Ihre Police – die Kündigungsfrist ist dort angegeben.
Änderungen der Franchise
Sie können Ihre Franchise jährlich anpassen. Damit eine Änderung am 1. Januar wirksam wird, muss der Antrag bis zum 30. November bei Ihrem Versicherer eintreffen. Erhöhungen können bei einigen Versicherern auch zu anderen Terminen wirksam werden – klären Sie dies vorgängig ab.
Umzug in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde
Die Grundversicherung folgt der Person, nicht der Adresse, aber die Prämien sind kantons- und regionenspezifisch. Melden Sie einen Umzug umgehend Ihrem Versicherer, damit Ihre Prämie angepasst wird. Ein Wohnortswechsel löst in manchen Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht für Zusatzversicherungen aus.
Wie Sie korrekt kündigen
- Reichen Sie die Kündigung schriftlich ein – per E-Mail wird sie nicht immer akzeptiert.
- Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben.
- Der Brief muss bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen – der Poststempel genügt nicht.
- Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Ihr neuer Versicherer die Aufnahme in die Grundversicherung bestätigt hat.
- Bewahren Sie die Postquittung und eine Kopie des Kündigungsschreibens auf, bis der Wechsel bestätigt ist.
Häufige Fehler
- Die Kündigung Ende November mit der gewöhnlichen Post verschicken – sie trifft erst nach Ablauf der Frist ein.
- Kündigen, ohne zuvor die Bestätigung des neuen Versicherers erhalten zu haben.
- Davon ausgehen, dass das 30-tägige Widerrufsrecht für jedes Schreiben gilt – es gilt nur für Prämienänderungen und bestimmte Vertragsanpassungen.
- Kündigungsfristen für die Zusatzversicherung vergessen, die sich von denen der Grundversicherung unterscheiden.
- Als neue Eltern auf die 3-Monats-Regel für die Grundversicherung vertrauen, aber das frühere pränatale Zeitfenster für die Zusatzversicherung verpassen.
Was dies für Ihre Familie bedeutet
Zwei Zeitpunkte im Jahr bestimmen massgeblich die Versicherungssituation Ihrer Familie: Oktober–November (Zeit für die jährliche Überprüfung und den Kassenwechsel) und die Wochen rund um eine Geburt oder einen Zuzug. Notieren Sie sich diese Zeitpunkte im Voraus. Alles Weitere – Modelle, Franchisen, Zusatzversicherungen – kann nur innerhalb dieser Zeitfenster optimiert werden.
Nächster Schritt
Falls Sie Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer jährlichen Überprüfung vor dem 30. November wünschen – einschliesslich eines Marktvergleichs und einer korrekt formulierten Kündigung – begleitet Sie unsere kostenlose Beratung durch den gesamten Prozess.
Zusammenfassung
Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Fristen für die Schweizer Krankenversicherung (KVG und VVG), die für Familien wesentlich sind, um ihre Policen wirksam zu verwalten. Er behandelt die obligatorischen Anmeldefristen, den jährlichen Wechsel der Krankenkasse, ausserordentliche Kündigungsrechte bei Prämienerhöhungen sowie spezifische Fristen für Neugeborene und Zusatzversicherungen. Die Kenntnis dieser Termine ist entscheidend, um Sanktionen oder die Bindung an ungeeignete Policen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Grundversicherung unterjährig wechseln?
Ein Wechsel der Grundversicherung während des Jahres ist in der Regel nur nach Erhalt einer Mitteilung über eine Prämienerhöhung möglich. Dies löst ein 30-tägiges ausserordentliches Kündigungsrecht aus. Ansonsten ist der jährliche Kündigungstermin per 30. November die Hauptgelegenheit für einen Wechsel, der dann zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird.
Muss ich bei der Kündigung meiner Grundversicherung einen Grund angeben?
Nein, bei der Kündigung Ihrer Grundversicherung müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer keinen Grund angeben. Das Kündigungsverfahren ist unkompliziert, sofern alle Fristen und formellen Anforderungen eingehalten werden.
Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät eintrifft?
Trifft Ihr Kündigungsschreiben für die Grundversicherung nach dem Stichtag vom 30. November ein, kann Ihr bisheriger Versicherer die Kündigung rechtlich ablehnen. In der Regel bedeutet dies, dass Sie für ein weiteres Jahr bei diesem versichert bleiben, bis zur nächsten jährlichen Wechselmöglichkeit.
Gibt es auch für die Prämienverbilligung Fristen?
Ja, für Anträge auf Prämienverbilligung gelten spezifische kantonale Fristen, die je nach Kanton variieren. Diese Fristen werden normalerweise jedes Jahr im Frühling angesetzt. Es empfiehlt sich, sich jährlich bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt über die genauen Termine und das Antragsverfahren zu informieren.
Offizielle Quellen
- Bundesamt für Gesundheit – bag.admin.ch
- ch.ch – Krankenkasse wechseln – ch.ch
- Offizieller Prämienvergleich – priminfo.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) – fedlex.admin.ch
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Versicherungs-, Rechts-, Finanz-, Steuer- oder medizinische Beratung.
