Ein Umzug in die Schweiz mit Kindern ist vor allem eine Frage der ersten Wochen: Anmeldung bei der Gemeinde, Krankenversicherung für jedes Familienmitglied, Schule oder Kita – und das alles innert klar geregelter Fristen.
Die Schweiz ist ein ausgesprochen familienfreundliches Land: sicher, gut organisiert und auf Lebensqualität ausgerichtet. Gesundheitswesen, Schulsystem und Verwaltung funktionieren aber anders als in den meisten Herkunftsländern. Wer die Abläufe kennt, vermeidet rückwirkende Prämien, Deckungslücken und verpasste Anmeldefristen.
Dieser Ratgeber stützt sich auf offizielle Schweizer Informationen, unter anderem des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Behördenportals ch.ch, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Gesetzessammlung Fedlex; die verwendeten Quellen sind am Ende aufgeführt.
Kurzübersicht: Was Familien nach dem Umzug in die Schweiz zuerst tun sollten
Familien melden sich innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde an. Danach schliessen sie für jedes Familienmitglied eine eigene Grundversicherung (KVG) ab – möglich bis drei Monate nach der Ankunft, rückwirkend gültig ab dem Zuzugsdatum. Parallel folgen die Anmeldung in Schule oder Kita, der Antrag auf Familienzulagen über den Arbeitgeber und die Aufenthaltsbewilligung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenversicherung ist ab dem Tag Ihrer Wohnsitzanmeldung obligatorisch.
- Sie haben drei Monate Zeit, um jedes Familienmitglied anzumelden – der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Einreisedatum.
- Kinder haben ihre eigenen Policen, oft jedoch beim selben Versicherer wie die Eltern, und profitieren von deutlich tieferen Prämien.
- Familienzulagen (Kinderzulagen) gelten ab dem ersten Monat Ihrer Anstellung und betragen in der Regel CHF 200–300 pro Kind und Monat.
- Die Schulen sind hervorragend und grösstenteils kostenlos, bilinguale und internationale Angebote erfordern jedoch eine frühzeitige Planung.
- Die Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von 14 Tagen und ein frühzeitiger Versicherungsabschluss verhindern rückwirkende Prämien und Zuschläge.
Die ersten drei Monate in der Schweiz: Was Familien erledigen müssen
1. Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohneramt (auch: Contrôle des habitants) Ihrer Gemeinde an. Sie benötigen dafür Pässe, Ihren Arbeitsvertrag, den Mietvertrag und Familienunterlagen.
Kinder werden in der Regel auf demselben Formular wie die Eltern angemeldet. Die Wohnsitzanmeldung ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte – von der Krankenversicherung bis zur Aufenthaltsbewilligung.
2. Krankenversicherung für jedes Familienmitglied abschliessen
Jedes Familienmitglied muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft eine eigene schweizerische Grundversicherung abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Datum der Wohnsitzanmeldung, sodass keine Deckungslücke entsteht.
Wenn Sie mit dem Abschluss zögern, häufen sich die Prämien ab diesem Datum an, noch bevor Sie eine Krankenkasse gewählt haben. Eine Übersicht über das System und die Wahl der passenden Deckung finden Sie in unserem Überblick zur Versicherung für Expats in der Schweiz.
3. Familienzulagen beantragen
Wenn ein Elternteil in der Schweiz angestellt ist, werden Familienzulagen von ungefähr CHF 200–300 pro Kind und Monat über den Arbeitgeber ausbezahlt. Die Antragsformulare erhalten Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse.
4. Kinder in Schule oder Kita anmelden
Die öffentliche Schule beginnt mit etwa 4 Jahren und ist kostenlos. Der Unterricht findet in der lokalen Amtssprache statt. Internationale und bilinguale Schulen erfordern eine frühzeitige Anmeldung und kosten zwischen CHF 20'000 und CHF 40'000 pro Jahr.
Krankenversicherung für Kinder in der Schweiz
Grundversicherung (KVG) für Kinder
Kinder bezahlen eine reduzierte Prämie – je nach Kanton und Versicherer typischerweise CHF 100–160 pro Monat. Die medizinischen Leistungen sind identisch mit der Grundversicherung für Erwachsene und decken Besuche beim Kinderarzt, Spitalbehandlungen, Impfungen und verschreibungspflichtige Medikamente ab.
Franchise für Kinder
Die ordentliche Franchise für Kinder beträgt CHF 0. Sie können freiwillig eine Franchise von bis zu CHF 600 wählen, um im Gegenzug eine tiefere Prämie zu erhalten. Dies lohnt sich jedoch selten für kleine Kinder, die häufig medizinische Leistungen beanspruchen.
Zusatzversicherungen für Kinder
Zusatzversicherungsmodule, die viele Expat-Familien für ihre Kinder wählen, umfassen unter anderem:
- Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie – Zahnspangen sind zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr verbreitet und werden nicht von der Grundversicherung gedeckt.
- Spitalzusatzversicherung halbprivat/privat – freie Wahl des pädiatrischen Facharztes und Einzel- oder Zweibettzimmer.
- Weltweite Reisedeckung – unerlässlich für Familien, die in ihre Heimat oder in die Ferien reisen.
- Alternativmedizin – Osteopathie, Homöopathie und Physiotherapie über den KVG-Leistungskatalog hinaus.
Da Kinder in den ersten Lebensmonaten in der Regel vorbehaltlos in die Zusatzversicherungen aufgenommen werden, vermeidet ein frühzeitiger Abschluss spätere Leistungsausschlüsse. Für Neugeborene gelten eigene Fristen und Abläufe – diese erklären wir auf unserer Seite zur Baby-Versicherung in der Schweiz.
Kosten im Überblick: Was Versicherungen pro Kind kosten
| Position | Typische monatliche Kosten (pro Kind) |
|---|---|
| Grundversicherung (KVG) | CHF 100–160 |
| Zahnzusatzversicherung | CHF 15–40 |
| Halbprivate Spitalversicherung | CHF 30–80 |
| Weltweite Reiseversicherung | CHF 5–15 |
| Familienzulage (erhalten) | CHF 200–300 |
Einschätzung aus der Beratungspraxis
In den ersten drei Monaten wiederholen sich bei internationalen Familien einige wenige Fehler. Am häufigsten wird die Krankenversicherung als etwas behandelt, das später geregelt werden kann. Da die Deckung ohnehin auf das Anmeldedatum zurückdatiert wird, entsteht dadurch kein Vorteil: Die Prämien laufen auf, während die Familie noch keine Kasse gewählt hat – und die Wahl erfolgt dann unter Zeitdruck.
Zweitens wird die Versicherung häufig als Familienpaket gedacht. In der Schweiz ist jede Police individuell; Prämien, Modelle und Franchisen lassen sich pro Person unterschiedlich wählen. Wer für alle dieselbe Variante wählt, verschenkt oft Spielraum, insbesondere zwischen Erwachsenen und Kindern.
Drittens werden Zusatzversicherungen zu spät geprüft. Sie unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz und damit einer Gesundheitsprüfung – anders als die Grundversicherung, die alle aufnehmen muss. Nach einer ersten Behandlung oder Diagnose sind Vorbehalte und Ausschlüsse möglich, die sich bei frühzeitiger Prüfung vermeiden lassen.
Häufig übersehen wird schliesslich die längerfristige Planung: Familienzulagen werden nicht automatisch ausgelöst, sondern über den Arbeitgeber beantragt, und die private Vorsorge über die dritte Säule wird in der Regel erst Jahre später aufgegriffen, obwohl sie ab dem ersten Erwerbsjahr in der Schweiz relevant ist.
Bewilligungen, Schule und Alltag mit Kindern
Aufenthaltsbewilligungen für Kinder
Kinder erhalten in der Regel denselben Bewilligungstyp wie der erwerbstätige Elternteil (B, C oder L). Bringen Sie bei Bedarf ins Deutsche, Französische oder Italienische übersetzte Geburtsurkunden mit.
Schulsprache und Schulwahl
Die öffentlichen Schulen unterrichten in der lokalen Sprache des Kantons. Jüngere Kinder gewöhnen sich typischerweise innerhalb eines Schuljahres ein. Ältere Kinder profitieren während der Übergangszeit oft von zweisprachigen Privatschulen.
Kinderbetreuung und Kita-Kosten
Kindertagesstätten (Kitas) sind qualitativ hochwertig, aber teuer – typisch sind CHF 100–160 pro Tag. Viele Kantone subventionieren einen Teil der Kosten einkommensabhängig.
Checkliste: Ihre ersten 90 Tage in der Schweiz
- Die Familie bei der Gemeinde anmelden
- Aufenthaltsbewilligungen beantragen
- Grundversicherung für jedes Familienmitglied auswählen und abschliessen
- Kinder in der Schule oder Kita anmelden
- Familienzulagen über den Arbeitgeber beantragen
- Zusatzversicherungen für Erwachsene und Kinder prüfen
- Ein Schweizer Bankkonto eröffnen
- Einen Hausarzt und Kinderarzt suchen
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Kinder eine eigene Versicherungspolice?
Ja, in der Schweiz benötigt jede Person, auch Neugeborene, einen eigenen Krankenversicherungsvertrag. Jedes Familienmitglied muss einzeln in der Grundversicherung (KVG) angemeldet werden.
Was passiert, wenn Sie die 3-Monats-Frist verpassen?
Wenn Sie die Dreimonatsfrist verpassen, wird Ihr Versicherungsschutz trotzdem auf das Datum Ihrer Anmeldung zurückdatiert. Das bedeutet, dass Sie alle Prämien ab diesem ursprünglichen Datum schulden. Einige Kantone können zudem einen Prämienzuschlag für verspätete Anmeldungen erheben.
Können wir uns alle beim selben Versicherer versichern?
Ja, viele Familien entscheiden sich dafür, alle Mitglieder beim selben Versicherer zu versichern. Dies vereinfacht die administrativen Prozesse und kann oft dazu führen, dass bei Zusatzversicherungen Familienrabatte gewährt werden.
Lohnen sich internationale Schulen?
Ob sich internationale Schulen lohnen, hängt von Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer und dem Alter Ihrer Kinder ab. Jüngere Kinder gewöhnen sich oft schnell an die öffentlichen Schulen vor Ort. Ältere Kinder können von der Kontinuität des Lehrplans profitieren, den internationale Schulen bieten, insbesondere in Übergangsphasen.
Wie viel kostet es, ein Kind in der Schweiz grosszuziehen?
Gemäss eidgenössischen Statistiken belaufen sich die Kosten für den Unterhalt eines Kindes in der Schweiz auf CHF 1'100 bis CHF 1'500 pro Monat. In dieser Summe sind die Kosten für Privatschulen, die beträchtlich sein können, in der Regel nicht enthalten.
Ihr nächster Schritt
Ein Umzug in die Schweiz mit Kindern ist ein grosser, aber sehr lohnender Schritt. Eine korrekte Regelung von Versicherungen, Schule und Familienadministration in den ersten drei Monaten beugt den meisten Schwierigkeiten vor, denen Expat-Familien später begegnen.
Am ruhigsten verläuft der Start, wenn die wichtigsten Entscheide bereits vor dem Zuzug vorbereitet sind: welche Grundversicherung zu Ihrer Familie passt, welche Zusatzdeckungen für Ihre Kinder sinnvoll sind, solange noch keine Gesundheitsprüfung im Weg steht, und welche Fristen ab dem Ankunftstag laufen.
Genau dafür begleiten wir englischsprachige Familien: eine strukturierte Übersicht Ihrer Situation, ein Vergleich der passenden Deckungen und ein klarer Zeitplan für die ersten 90 Tage – auf Deutsch oder Englisch, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Weiterführende Informationen
- Wie die Schweizer Krankenversicherung funktioniert (Grundversicherung, Prämien, Franchise)
- Grundversicherung versus Zusatzversicherung in der Schweiz
- Die häufigsten Versicherungsfehler von Expat-Familien in der Schweiz
Offizielle Schweizer Quellen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) — Obligatorische Krankenversicherung — https://www.bag.admin.ch/en/health-insurance
- ch.ch — Krankenversicherung in der Schweiz — https://www.ch.ch/en/insurance/health-insurance/
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) — Aufsicht über die Krankenzusatzversicherung — https://www.finma.ch/en/
- Fedlex — Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) — https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/en
Über diesen Artikel
Autoren: Redaktionsteam von Swiss Family Insurance
Letzte Überprüfung: Juli 2026
Lesezeit: 7 Minuten
Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen über Schweizer Versicherungen und ersetzt keine persönliche Versicherungs-, Rechts-, Finanz-, Steuer- oder medizinische Beratung.
