Krankenversicherung

Franchise Schweiz erklärt: So funktioniert die Krankenversicherung (2026)

So funktioniert die Franchise der Krankenversicherung: Franchisenstufen, Selbstbehalt, Fristen und wie Sie die passende Höhe für Ihre Familie wählen.

4. August 20268 Min. Lesezeit
Franchise Schweiz erklärt: So funktioniert die Krankenversicherung (2026)

Die Antwort in Kürze

In der Schweiz ist die **Franchise** der Betrag, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung pro Kalenderjahr aus eigener Tasche bezahlen, bevor sich die obligatorische Grundversicherung (KVG) an den Kosten beteiligt. Erwachsene wählen eine Franchise zwischen **CHF 300 und CHF 2'500**, Kinder zwischen **CHF 0 und CHF 600**. Eine höhere Franchise senkt Ihre monatliche Prämie, erhöht aber Ihre maximalen jährlichen Kosten. Ist die Franchise aufgebraucht, bezahlen Sie auf weitere Behandlungskosten im selben Jahr weiterhin einen **Selbstbehalt von 10%** (maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Franchise ist ein jährlicher Betrag, den Sie selbst bezahlen und der jedes Jahr am 1. Januar zurückgesetzt wird.
  • Erwachsene: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500. Kinder (unter 18 Jahren): CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600.
  • Eine höhere Franchise bedeutet eine tiefere Prämie, aber ein höheres Risiko, falls Sie eine Behandlung benötigen.
  • Zusätzlich zur Franchise bezahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 %, der auf CHF 700 pro Erwachsenen und CHF 350 pro Kind und Jahr plafoniert ist.
  • Leistungen bei Mutterschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt) sind von Franchise und Selbstbehalt befreit.
  • Sie können Ihre Franchise einmal pro Jahr anpassen, mit schriftlicher Mitteilung bis zum 30. November und mit Wirkung zum 1. Januar.

Was ist die Franchise?

Die Franchise (französisch franchise, italienisch franchigia) ist der feste jährliche Betrag, den Sie für medizinische Behandlungen, die von der obligatorischen Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) gedeckt sind, selbst bezahlen. Jeder Versicherer bietet dieselben gesetzlich festgelegten Optionen an; der Unterschied zwischen den Versicherern liegt in der Prämie für die jeweilige Stufe, nicht im Leistungsumfang.

Sobald Sie die Franchise in einem Kalenderjahr erreicht haben, beginnt der Versicherer zu zahlen, und Sie übernehmen 10 % der weiteren Kosten (der Selbstbehalt) bis zu einem festen jährlichen Maximalbetrag. Per 1. Januar wird der Zähler auf null zurückgesetzt.

Welche Höhe können Sie wählen?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die zulässigen Franchisenstufen fest. Diese sind seit vielen Jahren unverändert und bei allen Schweizer Versicherern identisch.

Wählbare Franchisen

AltersgruppeWählbare Franchise (CHF)
Erwachsene (ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 19 Jahre alt werden)300 · 500 · 1'000 · 1'500 · 2'000 · 2'500
Kinder (0–18)0 · 100 · 200 · 300 · 400 · 500 · 600

Wenn Sie eine höhere als die Mindestfranchise wählen, erhalten Sie einen gesetzlich festgelegten Prämienrabatt. Die Versicherer dürfen den maximalen gesetzlichen Rabatt nicht überschreiten, weshalb die Einsparungen bei höheren Franchisen zwischen den Versicherern ähnlich sind.

Franchise und Selbstbehalt: Was ist der Unterschied?

Viele Familien verwechseln diese beiden Begriffe. Die Franchise ist ein fester Betrag, den Sie zuerst bezahlen. Der Selbstbehalt ist ein prozentualer Anteil, den Sie nach Erreichen der Franchise auf jede weitere Rechnung im selben Jahr bezahlen, bis Sie den jährlichen Maximalbetrag erreichen. In der Schweiz wird diese Kostenbeteiligung von 10 % offiziell als Selbstbehalt bezeichnet.

FranchiseSelbstbehalt
ArtFester CHF-Betrag10 % der Kosten
ErwachseneCHF 300–2'500Maximal CHF 700 / Jahr
KinderCHF 0–600Maximal CHF 350 / Jahr
AnwendungZuerst, bis erreichtNach der Franchise, im selben Jahr
Rücksetzung
  1. Januar
  1. Januar

Ihre maximale Kostenbeteiligung für Behandlungen nach KVG in einem Jahr ist somit die Summe aus der Franchise und dem Maximalbetrag des Selbstbehalts. Für einen Erwachsenen mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 beträgt sie CHF 1'000, mit der Franchise von CHF 2'500 sind es CHF 3'200.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine erwachsene Person mit einer Franchise von CHF 1'000 hat in einem Jahr Behandlungskosten von CHF 4'500:

  1. Erste CHF 1'000 → bezahlt die versicherte Person (Franchise).
  1. Nächste CHF 3'500 → die versicherte Person bezahlt 10 % = CHF 350 (Selbstbehalt, unterhalb der Obergrenze von CHF 700).
  1. Der Versicherer übernimmt die restlichen CHF 3'150.

Die versicherte Person bezahlt insgesamt: CHF 1'350, zuzüglich der monatlichen Prämien.

Welche Franchise sollten Sie wählen?

Die richtige Franchise hängt davon ab, wie viele medizinische Leistungen Sie im kommenden Jahr voraussichtlich beanspruchen und welches finanzielle Risiko Sie bei unerwarteten Ereignissen tragen können. Als Faustregel gilt: Eine höhere Franchise lohnt sich nur, wenn Ihre jährlichen Behandlungskosten deutlich unter der Kostenschwelle liegen.

Faustregel für die Kostenschwelle

Wahl von …Lohnt sich nur bei jährlichen Kosten unter ca.
CHF 2'500 anstatt CHF 300CHF 1'700–2'000 an erwarteten Kosten
CHF 1'500 anstatt CHF 300CHF 1'000–1'300 an erwarteten Kosten
CHF 500 anstatt CHF 300CHF 350–450 an erwarteten Kosten

Die genaue Kostenschwelle hängt vom Rabatt ab, den Ihre Krankenkasse für die jeweilige Franchisenstufe gewährt. Fragen Sie vor Ihrer Entscheidung bei Ihrer Krankenkasse die Jahresprämien für alle Franchisenstufen an.

Ein einfacher Entscheidungsrahmen

  • Selten Arztbesuche, gesund, stabiles Einkommen: Die Franchise von CHF 2'500 ist oft die effizienteste Wahl.
  • Gelegentliche Hausarztbesuche, keine chronische Erkrankung: Eine Franchise von CHF 1'500 oder CHF 2'000 ist meist ein guter Kompromiss.
  • Chronische Erkrankung, geplante Operation, Therapie, Schwangerschaft geplant: Die Franchise von CHF 300 ist fast immer die beste Wahl, da Sie die niedrige Franchise mit hoher Wahrscheinlichkeit überschreiten werden.
  • Kinder: Eine Franchise von CHF 0 ist üblich. Höhere Franchisen sind nur dann sinnvoll, wenn das Kind wirklich gesund ist und selten einen Kinderarzt benötigt.

Sondersituationen

Schwangerschaft und Mutterschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind die gesetzlichen Mutterschaftsleistungen von Franchise und Selbstbehalt befreit. Bei Krankheit, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängt, fällt die Kostenbeteiligung weiterhin an. Wenn Sie eine Schwangerschaft planen, ist eine tiefe Franchise für die Mutter meist die bessere Wahl, denn nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängende Krankheiten sowie die Behandlungskosten des Neugeborenen in den ersten Monaten unterliegen den normalen KVG-Regeln.

Neugeborene

Ein Neugeborenes ist ab dem ersten Tag versichert und kann innerhalb der ersten drei Monate rückwirkend angemeldet werden. Die Franchise für das Kind können Sie bei der Anmeldung wählen; für das erste Jahr ist CHF 0 eine naheliegende Wahl. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber zur Babyversicherung in der Schweiz.

Zuzug in die Schweiz

Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft eine Grundversicherung abschliessen; diese gilt rückwirkend ab dem Datum Ihres Wohnsitzantritts. Der Versicherungsschutz beginnt an diesem Datum und Sie bezahlen die Prämien für die dazwischenliegenden Monate. Ihre Franchise wählen Sie bei der Anmeldung. Unser Versicherungsratgeber für internationale Familien erklärt den gesamten Anmeldeprozess.

Unfälle

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind, ist die Unfalldeckung (UVG) durch Ihren Arbeitgeber sichergestellt. Sie können – und sollten – die Unfalldeckung aus Ihrer KVG-Police ausschliessen, um Ihre Prämie zu senken. Die Franchise gilt dann nur noch bei Krankheit.

Wie und wann Sie Ihre Franchise anpassen

Sie können Ihre Franchise einmal pro Jahr anpassen. Der schriftliche Änderungsantrag muss bis zum 30. November bei Ihrem Versicherer eintreffen, und die neue Franchise gilt ab dem 1. Januar. Eine Erhöhung Ihrer Franchise wird in der Regel bedingungslos akzeptiert; eine Reduktion ist in der Praxis oft nur zum jährlichen Wechseltermin möglich und setzt voraus, dass Ihr Versicherer die Änderung akzeptiert.

Auch für den Wechsel des Versicherers in der Grundversicherung gilt die Frist vom 30. November. Da die Leistungen gemäss KVG bei allen Anbietern gesetzlich identisch sind, bestehen die einzigen wirklichen Unterschiede zwischen den Versicherern in der Prämie, dem Service und den angebotenen Zusatzversicherungen (VVG). Die vollständige Abgrenzung finden Sie im Beitrag Grundversicherung versus Zusatzversicherung.

Häufige Irrtümer und Missverständnisse

  • "Eine höhere Franchise bedeutet einen geringeren Versicherungsschutz." Das stimmt nicht. Der Leistungsumfang ist bei jeder Franchisenstufe identisch – nur Ihre Kostenbeteiligung ändert sich.
  • "Ich kann meine Franchise jederzeit senken." Nur zum jährlichen Wechseltermin, mit Mitteilung bis zum 30. November.
  • "Für die Zusatzversicherung gilt die gleiche Franchise." Nein. Zusatzversicherungen (VVG) haben ihre eigenen Bedingungen, unabhängig von der Franchise der Grundversicherung (KVG).
  • "Prävention wird erst übernommen, wenn ich die Franchise erreicht habe." Bestimmte gesetzliche Vorsorgeleistungen (zum Beispiel definierte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen) sind von Gesetzes wegen von der Franchise ausgenommen.
  • "Meine Franchise wird an meinem Geburtstag zurückgesetzt." Sie wird jeweils am 1. Januar zurückgesetzt, unabhängig vom Beitrittsdatum.

Was das für Ihre Familie bedeutet

Für gesunde Erwachsene, die mit wenigen Arztbesuchen rechnen, ist die höchste Franchise über das ganze Jahr gesehen oft die günstigste Wahl. Für Personen mit einer chronischen Krankheit, einem geplanten Eingriff oder einer bevorstehenden Schwangerschaft rechnet sich fast immer die tiefste Franchise. Für Kinder ist die Franchise von CHF 0 eine sinnvolle Standardwahl, es sei denn, das Kind hat tatsächlich ein geringes Krankheitsrisiko. Die jährliche Überprüfung der Franchise – zusammen mit der Krankenkasse, dem Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) und den Zusatzversicherungen – ist eine der verlässlichsten Methoden, um die Prämien im Griff zu behalten, ohne bei der medizinischen Versorgung Abstriche machen zu müssen.

Vor der Entscheidung: eine kurze Checkliste

  • Schätzen Sie Ihre realistischen jährlichen Gesundheitskosten für das kommende Jahr.
  • Fordern Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer die Prämien für jede Franchisenstufe an.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bereits die Unfallversicherung (UVG) abdeckt.
  • Berücksichtigen Sie geplante Ereignisse: Operation, Therapie, Schwangerschaft, Zahnbehandlung.
  • Stellen Sie sicher, dass jede Änderung vor dem 30. November schriftlich eingereicht wird.

Häufig gestellte Fragen

Welches ist die ordentliche Franchise?

Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise CHF 300. Dies ist die tiefste gesetzlich zulässige Stufe. Kinder haben üblicherweise eine Franchise von CHF 0.

Wirkt sich die Franchise auf meine monatliche Prämie aus?

Nein. Die Prämien werden zusätzlich zur Franchise bezahlt. Die Franchise bezieht sich nur auf die Behandlungskosten.

Was geschieht, wenn ich in einem Jahr keine medizinischen Leistungen beziehe?

Sie bezahlen weder Franchise noch Selbstbehalt, sondern nur Ihre monatlichen Prämien. Eine nicht aufgebrauchte Franchise kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

Kann ich für jedes Familienmitglied eine andere Franchise wählen?

Ja. Jede versicherte Person hat ihre eigene Franchise, die unabhängig gewählt wird.

Werden Medikamente an die Franchise angerechnet?

Ja. Verschreibungspflichtige Medikamente, die von der KVG übernommen werden, werden sowohl an die Franchise als auch an den Selbstbehalt angerechnet.

Fällt bei einem Spitalaufenthalt eine Franchise an?

Ja, zuzüglich eines Beitrags an die Aufenthaltskosten von CHF 15 pro Tag für Erwachsene (Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre sind von diesem täglichen Beitrag befreit).

Sind Vorsorgeuntersuchungen kostenlos?

Nur bestimmte gesetzlich festgelegte Vorsorgeleistungen sind von der Franchise befreit. Allgemeine Check-ups werden in der Regel an sie angerechnet.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen über die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz und ersetzt keine persönliche Beratung in Versicherungs-, Rechts-, Finanz-, Steuer- oder medizinischen Fragen. Die gesetzlichen Bestimmungen können sich ändern und die individuellen Umstände sind unterschiedlich.

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