Die meisten Einwohner der Schweiz benötigen drei Arten von Versicherungen: die obligatorische Grundversicherung (KVG), eine Privathaftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Je nach Ihrer Situation ist eine Reihe zusätzlicher Versicherungen – namentlich Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherungen, eine berufliche Unfallversicherung, Lebensversicherungen und die 3. Säule – dringend zu empfehlen, obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, welche Versicherungen in der Schweiz wirklich sinnvoll und welche gesetzlich vorgeschrieben sind und wie Sie diese ohne übermässige Kosten priorisieren können.
Das Wichtigste in Kürze
Nur wenige Versicherungen sind gesetzlich obligatorisch, jedoch gelten diverse weitere in der Praxis als unverzichtbar.
Die Grundversicherung (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch und muss innert drei Monaten nach Zuzug oder Geburt abgeschlossen werden.
Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind für jeden Haushalt dringend empfohlen und werden in manchen Kantonen von Vermietern faktisch vorausgesetzt.
Kranken-Zusatzversicherungen, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung und die 3. Säule hängen von Ihrer Familiensituation, Ihrem Einkommen und Ihren langfristigen Plänen ab.
Die richtige Kombination hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus, Ihrer Familienkonstellation, Ihrer Arbeitssituation und Ihrem Kanton ab – und nicht von pauschalen Ratschlägen.
Versicherungen in der Schweiz: obligatorisch, empfohlen und optional
Die Schweiz verfügt über einen hochentwickelten Versicherungsmarkt, aber nur eine kleine Anzahl von Policen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Grossteil der Deckungen ist freiwillig – man schliesst sie ab, weil sie vor Risiken schützen, die andernfalls finanziell schwerwiegend sein könnten.
Es hilft, in drei Kategorien zu denken:
Obligatorisch: durch Bundes- oder kantonales Recht vorgeschrieben.
Sehr empfohlen: nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber für fast jeden Haushalt als Standard.
Optional: nützlich in bestimmten Situationen, je nach Einkommen, Familie oder Lebensstil.
Versicherungsübersicht auf einen Blick
| Versicherung | Status | Wer sie typischerweise benötigt |
|---|---|---|
| Grundversicherung (KVG) | Obligatorisch | Alle Einwohner, einschliesslich Neugeborene und Expats |
| Berufsunfallversicherung (UVG) | Obligatorisch über den Arbeitgeber | Alle Arbeitnehmenden mit einem Pensum von 8+ Stunden/Woche |
| Motorfahrzeughaftpflichtversicherung | Obligatorisch | Alle Halter von Autos und Motorrädern |
| Gebäudeversicherung | Obligatorisch (in den meisten Kantonen) | Gebäudeeigentümer |
| Privathaftpflichtversicherung | Dringend empfohlen | Jeder Haushalt; oft von Vermietern verlangt |
| Hausratversicherung | Dringend empfohlen | Jeder Haushalt |
| Zusatzversicherung (VVG) | Empfohlen | Familien, werdende Eltern, Expats |
| Nichtberufsunfallversicherung (NBU) | Empfohlen | Alle Personen, die weniger als 8 Stunden/Woche angestellt oder nicht erwerbstätig sind |
| Rechtsschutzversicherung | Empfohlen | Mieter, Autofahrer, Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern |
| Lebensversicherung | Situativ | Familien mit einer Hypothek oder einem einzigen Einkommen |
| Situativ | Alle Personen, die in der Schweiz einkommenssteuerpflichtig sind |
Gesetzlich obligatorische Versicherungen
Grundversicherung (KVG)
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung nach KVG abschliessen. Die Frist dafür beträgt drei Monate ab Einreise oder Geburt, wobei der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag gilt. Die Prämien variieren je nach Kanton, Versicherer und gewählter Franchise, der Leistungskatalog ist jedoch bei allen Versicherern identisch.
Eine detaillierte Erklärung finden Sie im Artikel So funktioniert die Schweizer Krankenversicherung.
Unfallversicherung nach UVG
Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind über ihren Arbeitgeber automatisch für Berufsunfälle versichert. Sie müssen dafür nichts veranlassen — der Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf Freizeit- oder Privatsunfälle, ausser es wird eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abgeschlossen.
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Wer in der Schweiz ein Auto, ein Motorrad oder einen Roller einlöst, muss eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung nachweisen, bevor das Fahrzeug eine Zulassung erhält. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig.
Gebäudeversicherung
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung für Immobilieneigentümer obligatorisch und wird von einer kantonalen Monopolversicherung angeboten (zum Beispiel die GVB in Bern oder die GVZ in Zürich). In einigen wenigen Kantonen – Genf, Tessin, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Wallis – schliessen die Eigentümer die Gebäudeversicherung auf dem privaten Markt ab.
Versicherungen, die fast jeder Haushalt haben sollte
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie versehentlich einer anderen Person oder deren Eigentum zufügen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die meisten Vermieter verlangen vor der Unterzeichnung des Mietvertrags einen Versicherungsnachweis. Ein einziger Unfall – ein kaputter Laptop, ein Wasserschaden in der Nachbarwohnung, eine Verletzung beim Velofahren – kann schnell Kosten von über CHF 10'000 verursachen. Die Jahresprämien für eine Familienpolice liegen in der Regel zwischen CHF 100 und CHF 250.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Ihr Hab und Gut gegen Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und Elementarschäden. Sie wird fast immer als kombinierte Police mit der Privathaftpflichtversicherung verkauft. Für die meisten Einwohner ist diese Kombipolice die kostengünstigste Versicherungsentscheidung.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, selbstständig, arbeitslos oder pensioniert sind oder als nicht erwerbstätiger Ehepartner gelten, sind Sie nicht über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Die Unfalldeckung muss dann in Ihre Grundversicherung eingeschlossen werden. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmende können in der Regel darauf verzichten – sollten dies aber schriftlich bei ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung bestätigen lassen.
Empfehlenswerter Schutz je nach Situation
Zusatzversicherung (VVG)
Die Zusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersteht. Im Gegensatz zur Grundversicherung können die Versicherer Antragstellende ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Am wertvollsten ist sie, wenn sie vor dem Eintreten eines konkreten Bedarfs abgeschlossen wird – für Kinder vor der Geburt, für Expats vor dem Auftreten einer Vorerkrankung oder für alle, die Zugang zu halbprivaten oder privaten Spitalabteilungen, Alternativmedizin, Zahnbehandlungen oder höheren Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen wünschen.
Einen direkten Vergleich finden Sie im Artikel Grund- und Zusatzversicherung in der Schweiz.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehr, Verträge oder Konsumentenfragen. Sie ist besonders nützlich für Mieterinnen und Mieter (die Schweiz ist zu einem grossen Teil ein Land von Mietern) und für Familien, die mehrere Verträge und Fahrzeuge haben. Kombinierte Policen für Privat- und Verkehrsrechtsschutz kosten typischerweise CHF 300–500 pro Jahr.
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung wird dann wirklich wichtig, wenn andere Personen von Ihrem Einkommen abhängig sind – typischerweise nach dem Kauf von Wohneigentum, der Gründung einer Familie oder der Reduktion auf ein einziges Haushaltseinkommen. Eine reine Risiko-Lebensversicherung ist kostengünstig; gemischte Lebens- und Sparprodukte (oft als «Säule 3a-Sparpläne» vermarktet) sind komplexer und sollten vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Säule 3a
Die Säule 3a ist keine Versicherung im klassischen Sinn, wird aber oft mit Versicherungsprodukten kombiniert. Für alle, die in der Schweiz Einkommenssteuern zahlen, bietet die Säule 3a erhebliche jährliche Steuereinsparungen, während Sie Kapital für die Altersvorsorge oder den Erwerb von Wohneigentum aufbauen. Einen Überblick finden Sie im Artikel Die Schweizer Säule 3a erklärt oder auf der Seite zur Säule 3a.
Einschätzung des Experten
Ein häufiges Missverständnis in der Schweiz ist, «empfohlene» Versicherungen als freiwillig zu betrachten und deshalb darauf zu verzichten. In der Praxis werden von den meisten Einwohnern zwei Versicherungen unterschätzt: die Privathaftpflicht- und die Nichtberufsunfallversicherung. Die Privathaftpflicht schützt vor alltäglichen Missgeschicken, die leicht Forderungen im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen können – verschütteter Kaffee auf einem Laptop, Wasserschäden zwischen Wohnungen, Velounfälle. Die Nichtberufsunfallversicherung fehlt oft unbemerkt bei vielen Teilzeitangestellten, Studierenden und nichterwerbstätigen Ehepartnern, sodass diese bei Freizeitunfällen nur auf die Leistungen der Grundversicherung angewiesen sind. Eine gezielte Überprüfung dieser beiden Policen verhindert oft die gravierendsten Deckungslücken.
Häufige Missverständnisse
"Wenn es nicht obligatorisch ist, brauche ich es nicht." Die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Nichtberufsunfallversicherung sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehören aber für fast jeden Haushalt zum Standard.
"Die Grundversicherung deckt alles ab." Das KVG deckt einen definierten Leistungskatalog für medizinisch notwendige Behandlungen ab. Nicht gedeckt sind zum Beispiel Privatzimmer im Spital, die meisten Zahnbehandlungen, Alternativmedizin über die festgelegten Limiten hinaus oder nicht notfallmässige Behandlungen im Ausland.
"Zusatzversicherungen kann man jederzeit abschliessen." Die Versicherer prüfen Anträge für Zusatzversicherungen individuell und können Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist daher entscheidend.
"Mein Arbeitgeber versichert mich gegen alle Unfälle." Die Unfallversicherung des Arbeitgebers deckt Berufs- und Arbeitswegunfälle. Freizeitunfälle sind nur gedeckt, wenn die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) eingeschlossen ist.
"Eine Lebensversicherung ist nur für ältere Menschen." Der Nutzen hängt von Ihren Angehörigen und finanziellen Verpflichtungen ab, nicht von Ihrem Alter.
Was das für Ihre Familie bedeutet
Für die meisten Familien in der Schweiz bewährt sich zu Beginn folgende Kombination:
Grundversicherung (KVG) für jedes Familienmitglied.
Zusatzversicherungen für die Kinder – idealerweise vorgeburtlich abgeschlossen – und bei Bedarf für die Eltern.
Privathaftpflicht- und Hausratversicherung in einer kombinierten Police.
Nichtberufsunfallversicherung für alle Personen ohne automatische Deckung durch den Arbeitgeber.
Rechtsschutzversicherung, wenn Sie eine Wohnung mieten, am Strassenverkehr teilnehmen oder mehrere Verträge verwalten.
Dritte Säule (Säule 3a) für mindestens einen erwerbstätigen Partner zur Reduktion der Einkommenssteuer.
Lebensversicherung bei einer Hypothek, einem einzigen Einkommen oder kleinen Kindern.
Bevor Sie sich entscheiden
Klären Sie Ihren Aufenthaltsstatus und Kanton ab — beides beeinflusst, was erforderlich ist.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bereits eine Deckung für Nichtberufsunfälle vorsieht.
Überprüfen Sie die Zusatzversicherungen vor einem geplanten Lebensereignis (Umzug, Schwangerschaft, Stellenwechsel).
Vergleichen Sie kombinierte Haftpflicht- und Hausratversicherungen, bevor Sie diese separat abschliessen.
Verwechseln Sie KVG (obligatorische Grundversicherung) nicht mit VVG (Zusatzversicherung) — für sie gelten unterschiedliche Regeln.
Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?
Die Grundversicherung (KVG) für jede Einwohnerin und jeden Einwohner, die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende (über den Arbeitgeber), die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für alle, die ein Fahrzeug einlösen, und in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Ist eine Privathaftpflichtversicherung obligatorisch?
Nein, aber sie ist dringend empfohlen und wird von Vermietern oft vor der Vertragsunterzeichnung verlangt.
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Sie ist freiwillig. Sie wird besonders wertvoll, wenn Sie Zugang zu Spitalzimmern in der Privat- oder Halbprivatabteilung, eine umfassendere Zahn- oder Komplementärmedizinabdeckung oder zusätzliche Mutterschaftsleistungen wünschen. Schliessen Sie sie vor einer Vorerkrankung oder einem Lebensereignis ab, da Versicherer Anträge ablehnen oder Bedingungen ausschliessen können.
Brauchen Expats andere Versicherungen?
Die Regeln sind für alle, die in der Schweiz leben, gleich. Expats müssen jedoch in der Regel kurz nach ihrer Ankunft eine Grundversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung und oft auch eine Zusatzversicherung abschliessen. Siehe beste Krankenversicherung für Expats in der Schweiz.
Wie vermeide ich den Abschluss von Versicherungen, die ich nicht brauche?
Beginnen Sie mit den obligatorischen und den dringend empfohlenen Policen und schliessen Sie optionale Versicherungen nur dort ab, wo ein spezifisches persönliches oder familiäres Risiko dies rechtfertigt. Eine Überprüfung der häufigsten Fehler bei Schweizer Versicherungen ist ein nützlicher Realitätscheck, bevor Sie etwas unterschreiben.
Zusammenfassung
Dieser Artikel bietet einen klaren Überblick über die Versicherungen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Er unterscheidet zwischen gesetzlich obligatorischen, sehr empfohlenen und optionalen Versicherungen. Der Artikel hilft Ihnen, Ihren Versicherungsbedarf entsprechend Ihrer persönlichen Situation zu priorisieren, ohne unnötige Kosten zu verursachen.
Die nächsten Schritte
Bei der richtigen Versicherungszusammenstellung in der Schweiz geht es selten darum, mehr zu kaufen – es geht darum, dass das Wesentliche vorhanden ist, der Zeitpunkt stimmt und Lücken in der Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzversicherung frühzeitig geschlossen werden. Wenn Sie Ihre persönliche Versicherungssituation unabhängig prüfen lassen möchten, unterstützt Sie eine unverbindliche Beratung dabei, die passenden Versicherungen auszuwählen.
Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Obligatorische Krankenversicherung
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Sozialversicherungen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über das schweizerische Versicherungssystem. Er stellt keine persönliche Versicherungs-, Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Da die Umstände im Einzelfall variieren, sollten Sie vor verbindlichen Entscheiden qualifizierten Rat einholen.
